Zulassungserneuerungen Revisionsunternehmen

Ausgangslage

Sämtliche natürlichen Personen und Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen, benötigen seit dem 1. Januar 2008 eine Zulassung der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexperte/in oder als Revisor/in.

Im Jahr 2023 hat die dritte Zulassungserneuerungswelle der auf fünf Jahre befristeten Zulassungen von Revisionsunternehmen gestartet.

Gemäss RAB muss rund die Hälfte der zugelassenen Revisionsunternehmen (rund 1000 Unternehmen) ihre Zulassung im Jahr 2024 erneuern.

Die RAB geht davon aus, dass rund 20% der Revisionsunternehmen ihre Zulassung nicht mehr erneuern.

Gründe für einen Verzicht auf Erneuerung

Die Gründe, wieso ein Revisionsunternehmen auf die Zulassungserneuerung verzichtet, sind vielseitig. Dazu gehören:

1. stetig steigende Komplexität durch die laufende Einführung neuer Prüfungsstandards und Angleichung an die internationalen Regelungen

2. steigende Anforderungen an die Qualitätssicherung für Revisionsdienstleistungen

3. Fachkräftemangel und fehlende Nachfolgelösungen

cmt wirtschaftsprüfung ag als Revisionsstelle

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